Neue Regeln für Motorradbekleidung      
Seit 1.Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse A, A1, A2, AM oder B196 geeignete Motorradschutzbekleidung bei der Ausbildung und praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen.
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
passendem Motorradhelm
Motorradhandschuhe
eng anliegender Motorradjacke
Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert
Motorradhose
Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz
Neue Führerscheinklassen für Motorräder und Mopeds
Ab dem 19.1.2013 ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie anzuwenden
Klasse AM
Mopeds, dreirädrige Kfz und vierrädrige Leicht-Kfz
Klasse A1
Motorräder bis 125 cm3, 11 kW , 0,1 kW/kg, Mindestalter 16 Jahre, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Klasse A2
Motorräder bis 35 kW, 0,2 kW/kg, Mindestalter 18 Jahre, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Klasse A
Alle Motorräder, Mindestalter 20 Jahre bei stufenweisem Zugang, 24 Jahre bei Direkteinstieg
Führerschein ist zu erneuern
Wer ab 2013 einen Führerschein erwirbt, muss sich diesen nach 15 Jahren mit aktuellem Passfoto erneut
ausstellen lassen.
Diejenigen, die jetzt schon einen Führerschein haben, müssen Ihren Führerschein erstmalig ab 2033 umtauschen.
Eine Fahrprüfung oder ein Gesundheits-Check sind nicht erforderlich.
Wissenswertes
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B196
Mit Klasse B  Leichtkrafträder 125 ccm fahren Mindestalter 25 Jahre und einer Fahrerschulung
Ab dem 01.01.2020
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